AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von lorentspace
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§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsverhältnisse zwischen lorentspace Achim Hönes, Königstraße 82, 70173 Stuttgart (nachfolgend „lorentspace“), und seinen Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich Virtual Office, Geschäftsadressen, Postservices und Seminarräumen sowie im Zusammenhang mit eigenen Vermietungsleistungen von lorentspace.
(2) Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind neben dem unterzeichneten Vertrag, dem Buchungsformular über die Webpräsenz (lorentspace.de), Miet‑, Service‑ oder sonstige Verträge und diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, lorentspace stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Die Leistungen und Angebote von lorentspace erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
(4) Die Angebote von lorentspace richten sich sowohl an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB als auch – soweit im Einzelfall nicht ausgeschlossen – an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.
(5) lorentspace kann diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter lorentspace.de/agb abrufbar. Änderungen gelten auch für bestehende Vertragsverhältnisse, sofern der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist widerspricht.
§2 Leistungsgegenstand und Rolle von lorentspace
(1) lorentspace betreibt eine Plattform bzw. Website, auf der verschiedene Standorte und Räume dargestellt werden. Die dort dargestellten Leistungen werden
– teilweise von eigenständigen Partnerunternehmen („Partner“) betrieben und von lorentspace lediglich vermittelt,
– teilweise von lorentspace selbst angemietet und an Kunden weitervermietet.
(2) Der Kunde wird spätestens vor Vertragsabschluss per E‑Mail bzw. im Angebot darüber informiert, ob der Vertrag mit einem Partnerunternehmen oder direkt mit lorentspace zustande kommt.
(3) Soweit nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, ist lorentspace in Bezug auf Virtual‑Office‑Leistungen überwiegend als Vermittler tätig und nicht selbst Anbieter.
(4) Höhere Gewalt oder durch technische Missstände verursachte Störungen können die Leistungserbringung beeinträchtigen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche gegen lorentspace entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
§3 Vermittlung von Verträgen mit Partnerunternehmen
(1) Soweit bei einem Angebot angegeben ist, dass es sich um eine Leistung eines Partnerunternehmens handelt (z.B. Virtual Office oder Seminarräume in bestimmten Städten durch andere Partner), vermittelt lorentspace lediglich den Abschluss eines Vertrages zwischen dem Kunden und diesem Partner.
(2) Der Nutzungsvertrag über das Virtual Office, die Geschäftsadresse, Postservices oder die Nutzung von Seminarräumen kommt in diesen Fällen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner zustande. lorentspace handelt hierbei im fremden Namen und für fremde Rechnung.
(3) Die inhaltliche Ausgestaltung der vom Partner zu erbringenden Leistungen (Verfügbarkeit, Ausstattung, Preise, Vertragsbedingungen, Hausordnung etc.) ergibt sich aus den Vertragsunterlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Partners. Diese werden dem Kunden vor Vertragsabschluss vom Partner zur Verfügung gestellt.
(4) Die Tatsache, dass lorentspace und einzelne Partner teilweise dieselbe Geschäftsadresse nutzen oder am selben Standort ansässig sind, ändert nichts daran, dass es sich um rechtlich selbstständige Unternehmen handelt.
(5) Virtual‑Office‑Leistungen, die nicht von lorentspace selbst erbracht werden, werden von einem eigenständigen Anbieter (Partnerunternehmen) durchgeführt. lorentspace vermittelt in diesen Fällen nur die Anfrage und den Vertragsabschluss; Vertragspartner des Kunden für das Virtual Office ist der im Angebot bzw. in der Bestätigung genannte Anbieter.
(6) Soweit eine Stadt oder ein Raum auf der Website einem anderen Partner zugeordnet ist, gilt Absatz (5) entsprechend: Vertragspartner des Kunden wird der jeweils genannte Partner; lorentspace übernimmt lediglich die Vermittlung.
§4 Eigene Leistungen und Vermietung durch lorentspace
(1) Soweit in der Angebotsbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass lorentspace den Raum eigenständig vermietet (z.B. „Vermieter: lorentspace“), kommt der Nutzungsvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und lorentspace zustande.
(2) lorentspace kann hierfür Räume bei Dritten anmieten und diese an den Kunden weitervermieten. Gegenüber dem Kunden tritt lorentspace in diesen Fällen als alleiniger Vertragspartner auf; Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsvertrag bestehen ausschließlich im Verhältnis zwischen lorentspace und dem Kunden.
(3) Für diese Fälle gelten ergänzend die besonderen Regelungen dieser AGB zu Vertragsbeginn, Dauer, Stornierung, Zahlung und Haftung, soweit sie ausdrücklich auf Verträge zwischen lorentspace und dem Kunden Bezug nehmen.
§5 Angebot, Webauftritt und Zustandekommen von Verträgen
(1) Die Darstellung von Standorten und Leistungen auf der Website von lorentspace stellt noch kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar, sondern eine Einladung an den Kunden, eine Anfrage zu stellen (invitatio ad offerendum).
(2) Die Angebote von lorentspace sind freibleibend und unverbindlich. Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Werbeprospekten, Katalogen und Webauftritten bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen lorentspace hergeleitet werden können.
(3) Der Kunde kann über das Online‑Formular oder auf anderem Wege eine Anfrage an lorentspace richten. Geht eine Anfrage bei lorentspace ein, prüft lorentspace diese und leitet sie – sofern es sich um ein Partnerangebot handelt – an den zuständigen Partner weiter, damit dieser dem Kunden ein individuelles Angebot unterbreiten kann. Der Vertrag kommt in diesen Fällen erst zustande, wenn der Kunde das Angebot des Partners annimmt.
(4) Soweit lorentspace selbst als Vermieter auftritt, erstellt lorentspace nach Eingang der Anfrage ein eigenes Angebot oder nimmt eine Buchungsbestätigung vor. Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots durch den Kunden bzw. durch Bestätigung der Buchung durch lorentspace.
(5) Angaben auf der Website (einschließlich Flächen, Ausstattung, Fotos, Preise) sind freibleibend und können vom endgültigen Angebot des Partners bzw. von lorentspace abweichen, soweit dies dem Kunden vor Vertragsabschluss erkennbar mitgeteilt wird.
§6 Vertragsbeginn, Dauer und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt entsprechend des im unterzeichneten Vertrag oder in der Buchungsbestätigung eingetragenen Datums und ist für die im Vertrag vereinbarte Dauer gültig. Sollte der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt werden, so verlängert er sich automatisch um den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Es gelten hierbei für alle Zeiträume der jeweils letzte Tag des Monats, in dem diese auslaufen würden.
(2) Ändert sich der festgelegte Vertragsbeginn nach Vertragsabschluss aufgrund eintretender Umstände, wird der Kunde bis zur tatsächlichen Übergabe der Büroräumlichkeiten von der Zahlung der Servicevergütung entbunden. Es bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber lorentspace wegen Verzugs bzw. entgangenem Gewinn. Verzögert sich der Termin aber um mehr als drei Monate, kann der Kunde diesen Vertrag fristlos kündigen.
(3) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
(4) Kündigungen müssen dem anderen Vertragspartner unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist jeweils zum Monatsende schriftlich per Brief oder E‑Mail zugegangen sein. Ausschlaggebend für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Eingang beim Vertragspartner und nicht der Zeitpunkt des Versands.
(5) lorentspace ist zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Vertragspartner seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Als Gründe für eine fristlose Kündigung kommen insbesondere in Betracht:
– mehr als zweiwöchiger Verzug mit einer Zahlung,
– die vertraglich vereinbarte Sicherheitsleistung wurde nicht bis zum Vertragsbeginn geleistet,
– Verstöße gegen die Hausordnung und diese AGB,
– sitten-, straf- oder ordnungswidriger Geschäftsgegenstand oder entsprechendes Verhalten innerhalb des Mietobjektes,
– Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners oder Beantragung eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens,
– unbefugte Überlassung der Räumlichkeiten und Einrichtungen an Dritte,
– grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten.
(6) Im Falle einer fristlosen Kündigung ist lorentspace berechtigt, dem Kunden den Zutritt zur Büroanlage und den vertragsgegenständlichen Büroräumen zu untersagen. Diese Bestimmungen gelten für fristgerechte Kündigungen nach Ablauf der Kündigungsfristen entsprechend.
(7) Kündigt lorentspace dem Kunden fristlos, werden bei Verträgen mit Befristung die für die gesamte Laufzeit des Vertrags noch ausstehenden monatlichen Vergütungen als Schadensersatz sofort fällig und zahlbar. Bei unbefristeten Verträgen werden drei Monate als Berechnungsgrundlage für Schadensersatzforderungen pauschal festgesetzt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(8) Nach Vertragsende verpflichtet sich der Kunde, jeglichen Gebrauch der Geschäftsadresse nebst etwaiger Bestandteile zu unterlassen. Andernfalls kann lorentspace Schadensersatz gegenüber dem Kunden so lange geltend machen, bis die Inanspruchnahme endet. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung. Der Zeitpunkt der Beendigung ist seitens des Kunden nachzuweisen.
(9) Im Falle der fristlosen Kündigung eines angemieteten Raumes ist lorentspace berechtigt, den Büroraum auf Kosten des Kunden räumen zu lassen und anderweitig zu nutzen, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Kündigung das Büro räumt.
(10) Bei Beendigung der Vertragslaufzeit, bei Kündigung oder fristloser Kündigung ist der Kunde verpflichtet, die angemieteten Räumlichkeiten termingerecht zu räumen und in den Zustand der Übernahme zurückzuversetzen. Erfolgt dies nicht, kann lorentspace eine Schadensersatzpauschale in Höhe von drei monatlichen Servicevergütungen verlangen. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Eine weitergehende Schadenersatzforderung seitens lorentspace bleibt hiervon unberührt.
(11) Gibt der Kunde die angemieteten Räumlichkeiten vor dem vereinbarten Vertragsende an lorentspace zurück, hat der Kunde bis zum Ablauf des vereinbarten Vertragsendes alle vertraglichen Pflichten zu erfüllen.
§7 Pflichten des Kunden und Nutzung der Geschäftsadresse
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen von lorentspace bzw. die angemieteten Räumlichkeiten nur unter der im Vertrag angegebenen Firma oder unter einem anderen, vorher mit lorentspace abgestimmten Namen zu nutzen. Dem Kunden ist es untersagt, zwar mit denselben Personen, aber unter anderer Firma oder anderem Namen die Räumlichkeiten, Arbeitsplätze und sonstigen Dienstleistungen von lorentspace zu nutzen.
(2) Die gemäß Vertrag angemieteten Büroräumlichkeiten dürfen nicht als Laden- und Geschäftslokale, sondern ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Eine Untervermietung bzw. jegliche sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von lorentspace untersagt.
(3) Die Nutzung der Geschäftsadresse durch den Kunden ist ausschließlich im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses erlaubt. Eine Nutzung des Namens „lorentspace“, insbesondere in Adressangaben, ist dem Kunden untersagt.
(4) Der Kunde ist allein für die rechtliche, insbesondere gewerbe‑, register‑, standes‑, wettbewerbs‑ und steuerrechtliche Zulässigkeit seiner Verwendung der Adresse des Business‑Centers verantwortlich. Gleiches gilt für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Nutzung der Geschäftsadresse.
(5) Nach Vertragsende ist jegliche Verwendung der Geschäftsadresse unverzüglich einzustellen.
§8 Nutzung der Infrastruktur und Verbote
(1) lorentspace ist nicht verpflichtet, Bestellungen, Einschreiben und Rechnungen etc. anzunehmen, insbesondere wenn sich daraus Verpflichtungen und Kosten für lorentspace ergeben.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Leistungen von lorentspace, zu denen er lorentspace beauftragt hat und die über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgehen, auch ohne vorherige schriftliche Auftragsbestätigung anzuerkennen, soweit sie von ihm veranlasst wurden.
(3) Dem Kunden ist es nicht gestattet, bauliche Veränderungen jeder Art ohne schriftliche Einwilligung von lorentspace vorzunehmen. Er haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den von ihm vorgenommenen Veränderungen entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, beim Auszug die angemieteten Büroräume wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm von lorentspace zur Nutzung/Mitbenutzung zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungen, Geräte, Chipkarten und Schlüssel pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet für Beschädigungen und Verluste.
(5) Die Geschäftsräume, Adressen und Telekommunikations‑ sowie Internetzugänge von lorentspace dürfen nicht zur Übermittlung oder Weiterleitung unrechtmäßiger oder anstößiger Inhalte, Materialien bzw. für Publikationen dieser Art sowie zu ungesetzlichen oder betrügerischen Zwecken benutzt werden.
(6) Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ein bereitgestellter Netzwerkzugang (LAN, WLAN, Internet), Fax, Telefon und SMS nicht außerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen lorentspace und dem Kunden verwendet wird. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere zu unterlassen:
a) Dateien abzurufen oder ins Netz zu stellen, die gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen;
b) Dateien abzurufen oder ins Netz zu stellen, die beleidigende, verleumderische, verfassungsfeindliche, rassistische oder sexistische Äußerungen oder Abbildungen enthalten;
c) unberechtigte Zugriffsberechtigungen (Benutzerkennungen, Passwörter) oder sonstige Authentifizierungsmittel zu benutzen oder weiterzugeben;
d) Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur (z.B. Hacking, Netzwerkscans) zu unternehmen;
e) illegalen Download oder Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Dateien;
f) Verbreitung von Daten, die Schadsoftware enthalten;
g) Angabe falscher Identitäten;
h) unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern ohne deren Zustimmung;
i) Nutzung der Infrastruktur im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Multilevel‑Marketing, Schneeballsystemen, Spam‑E‑Mails, Kettenbriefen oder sonstigen unerwünschten Nachrichten oder Werbung.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste von lorentspace nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unbrauchbarkeit der Infrastruktur (Netzwerk, Drucker, Scanner, Kopierer, Telefon, Fax) führt oder zu Störungen für andere Nutzer.
(8) Materialien, die schädlich oder gefährlich sind oder bestimmte Maße/Gewichte überschreiten (z.B. Gewicht über 5 kg, Längenmaß über 45 cm oder Volumen über 30,5 cm), dürfen nicht an die Adresse von lorentspace geliefert werden. lorentspace ist nicht verpflichtet, solche Materialien anzunehmen oder weiterzuleiten.
§9 Betreten der Mieträume durch lorentspace
(1) lorentspace darf die Räumlichkeiten des Kunden in bereits eingetretenen Notfällen oder bei drohender Gefahr, zur Prüfung ihres Zustandes, zum Zwecke der Instandhaltung sowie zur Überprüfung der technischen Anlagen (z.B. Brandmelder) oder aus anderen wichtigen Gründen jederzeit betreten.
(2) Ist der Servicevertrag fristgerecht gekündigt, erteilt der Kunde lorentspace zum Zwecke der Weitervermietung der Räumlichkeiten nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten Zutritt.
(3) Der Kunde erteilt den von lorentspace beauftragten Reinigungsunternehmen pauschal die Erlaubnis zum Betreten der Räume zum Zwecke der Reinigungsarbeiten.
(4) Maßnahmen zur Verbesserung des Mietobjektes oder des Gesamtobjektes oder Energiesparmaßnahmen dürfen vom Eigentümer vorgenommen werden. Aus daraus resultierenden Beeinträchtigungen (Lärm, Schmutz) können keine Ansprüche wie Schadensersatz oder Mietminderungen gegen lorentspace abgeleitet werden.
§10 Werbemaßnahmen
Werbemaßnahmen durch den Kunden am Mietobjekt sind mit lorentspace abzustimmen. Sind Sammelschildanlagen vorhanden, sind diese vom Kunden zu nutzen. Die Kosten hierfür ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
§11 Persönliche Haftung des Kunden
(1) Der Kunde haftet persönlich und unbeschränkt für alle Forderungen aus diesen AGB und den von ihm abgeschlossenen Verträgen mit lorentspace. Veräußert der Kunde seinen Betrieb teilweise oder ganz, bedarf es wegen eines Vertragsübergangs auf den Rechtsnachfolger einer vorherigen Vereinbarung mit lorentspace. Ein Anspruch auf Vertragsübergang besteht nicht.
(2) Der Kunde übernimmt die Haftung für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Angehörigen, Mitarbeiter, Lieferanten oder Handwerker schuldhaft oder fahrlässig verursacht werden. Verursachte Schäden sind lorentspace unverzüglich anzuzeigen.
(3) Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände des Kunden durch lorentspace.
§12 Vergütung, Sicherheitsleistung, Zahlungsbedingungen und Stornierung
(1) Rechnungsversand
lorentspace stellt dem Kunden bei Fälligkeit eine Rechnung, die in elektronischer Form per E‑Mail übermittelt wird, soweit dies den steuerrechtlichen Vorschriften genügt. Der Kunde kann auf Wunsch eine Rechnung postalisch zugesandt bekommen; hierfür kann lorentspace ein Entgelt pro Rechnung erheben (siehe Preisliste).
(2) Gebühren
lorentspace ist berechtigt, im Falle einer Rückbelastung oder Rücklastschrift oder der Ablehnung einer Kreditkarte oder mangelnder Deckung eines Schecks eine Gebühr je Vorgang zu erheben. Die Höhe ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
(3) Sicherheitsleistung
Der Kunde leistet vor Vertragsbeginn eine Sicherheitsleistung in Höhe des dreifachen vertraglich vereinbarten monatlichen Brutto‑Pauschalbetrages, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde. Dieser Betrag wird seitens lorentspace zinslos verwaltet und dient als Sicherheit für die Durchführung der vertraglichen Verpflichtungen. Die Rückzahlung erfolgt nach Vertragsende, wenn sämtliche Forderungen (Servicevergütung, Instandsetzungskosten, Rechtsanwalts‑ und Gerichtskosten etc.) beglichen sind.
(4) Zahlung
Die Servicevergütung ist vor Übergabe der Räumlichkeiten, bei Coworking oder Desksharing vor Übergabe des Arbeitsbereiches, in voller Höhe zu zahlen. Alle Preise sind Netto‑Preise, die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen. Maßgeblich sind die in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Die Servicevergütung ist unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme.
(5) Zahlungsbedingungen für die Vermietung von Seminarräumen
Bei Bezahlung per Vorkasse ist der Betrag bis spätestens zwei Wochen vor Mietbeginn ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen. Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsansprüche von lorentspace nebst Haftung, ohne dass der Kunde von der Zahlungspflicht befreit ist.
(6) Überschreitung der Nutzungsdauer
Überschreitet eine Veranstaltung die geplante Nutzungsdauer, kann eine zusätzliche Gebühr pro angefangene Stunde erhoben werden. Einzelheiten ergeben sich aus der Preisliste bzw. dem Angebot.
(7) Stornierungsbedingungen für Seminarräume
Eine Stornierung oder Umbuchung muss schriftlich erfolgen. Es können gestaffelte Stornierungsgebühren entsprechend der im Angebot oder in der Preisliste angegebenen Fristen erhoben werden.
§13 Aufrechnung, Minderung und Preisvorbehalt
(1) Eine Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(2) Ein Minderungsrecht der monatlichen Vergütung hat der Kunde ebenfalls nur, wenn der Minderungsanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(3) Ändern sich Mieten, Nebenkosten, Gehälter und sonstige Kosten, ist lorentspace berechtigt, eine an die Teuerungsrate angepasste, angemessene Preisänderung insbesondere der Zusatzleistungen vorzunehmen, ohne dass der Vertrag gekündigt werden muss.
§14 Datenschutz
(1) lorentspace verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden zur Bearbeitung von Anfragen, zur Vermittlung von Verträgen sowie – soweit lorentspace selbst Vermieter ist – zur Durchführung und Abwicklung der entsprechenden Vertragsverhältnisse. Hierzu können insbesondere Name, Kontaktdaten sowie Angaben zum gewünschten Standort, zur Raumart und zum Leistungsumfang gehören.
(2) Soweit eine Anfrage einem bestimmten Partnerangebot zugeordnet ist (z.B. Virtual Office in einer bestimmten Stadt, oder Seminarräume in anderen Städten durch andere Partner), übermittelt lorentspace die hierfür erforderlichen Daten an den jeweiligen Partner, damit dieser dem Kunden ein individuelles Angebot machen kann. In diesen Fällen erhalten Kunden die Vertragsunterlagen und das Angebot direkt vom Partner.
(3) Einzelheiten zu den Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauern sowie den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von lorentspace, abrufbar unter lorentspace.de/datenschutz.
§15 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Soweit der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) ist und der Vertrag im Wege des Fernabsatzes zustande kommt, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestehen. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen ergeben sich aus der jeweiligen Widerrufsbelehrung, die dem Kunden im Rahmen des Vertragsabschlusses zur Verfügung gestellt wird.
(2) Bei Verträgen, die zwischen dem Kunden und einem Partner zustande kommen, ist der Partner verpflichtet, dem Kunden – soweit gesetzlich vorgesehen – eine eigene Widerrufsbelehrung zur Verfügung zu stellen. lorentspace ist hierfür nicht verantwortlich.
§16 Änderung der Rechtsform
(1) Ändert der Kunde die Rechtsform seines Unternehmens, bleibt seine persönliche Haftung für sämtliche Pflichten aus bestehenden Verträgen bestehen, sofern mit lorentspace keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
(2) Änderungen im Handelsregister, der Gewerbeanmeldung, den Vertretungsverhältnissen oder andere für das Vertragsverhältnis wesentliche Änderungen hat der Kunde lorentspace unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(3) Veräußert der Kunde den Betrieb oder einen Teil davon, bedarf es wegen eines möglichen Übergangs der Rechtsnachfolge einer vorherigen Vereinbarung mit lorentspace. Ein Anspruch auf Übergang des Vertrages besteht nicht.
§17 Haftung von lorentspace und Partnern
(1) Für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistungen (z.B. Verfügbarkeit von Räumen, Qualität der Virtual‑Office‑Leistungen, Einhaltung zugesicherter Eigenschaften) haftet ausschließlich der jeweilige Partner als Vertragspartner des Kunden. Etwaige Mängel- oder Schadensersatzansprüche aus dem Nutzungsvertrag sind direkt gegenüber dem Partner geltend zu machen.
(2) lorentspace haftet dem Kunden nur für eigene Pflichtverletzungen aus dem Vermittlungsverhältnis, insbesondere für die korrekte Weiterleitung der Anfrage und die sorgfältige Auswahl der Partner, nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Eine Haftung von lorentspace für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) vorliegt. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Soweit lorentspace selbst Vermieter ist, haftet lorentspace nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch mit den Einschränkungen der Absätze (2) und (3). Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, ist – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – ausgeschlossen.
(5) lorentspace haftet nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder technischer Missstände, soweit lorentspace diese nicht zu vertreten hat.
§18 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
§19 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz von lorentspace, sofern im Einzelvertrag kein abweichender Leistungsort ausdrücklich vereinbart ist
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von lorentspace Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen lorentspace und dem Kunden. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(4) Es gilt die deutschsprachige Fassung dieser AGB als maßgeblich.
Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Dezember 2025.
