AGB

§ 1 Vertragsgegenstand

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Verträge des Unternehmens lorentspace Achim Hönes, Kriegsbergstraße 28, 70174 Stuttgart, im Folgenden als lorentspace bezeichnet.
Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind neben dem unterzeichneten Vertrag, dem Buchungsformular über unsere Webpräsenz (lorentspace.de), Miet-, Service- oder sonstigem Vertrag, und diesen AGB´s die Service-Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Höhere Gewalt oder durch technische Missstände verursachte Störungen sind davon ausgenommen.
Änderungen der AGB´s können von lorentspace jederzeit vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Homepage von lorentspace (lorentspace.de/agb) einsehbar.
Die Leistungen und Angebote von lorentspace erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Angebot und Webauftritt

Die Angebote von lorentspace sind frei bleibend und unverbindlich. Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Werbeprospekten, Katalogen, und Webauftritten, bleiben vorbehalten, ohne das hieraus Rechte gegen lorentspace hergeleitet werden können.

§ 3 Vertragsparteien

Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen von lorentspace bzw. die angemieteten Räumlichkeiten nur unter der im Vertrag angegebenen Firma oder unter einem anderen, vorher mit lorentspace abgestimmten Namen, zu nutzen. Dem Kunden ist es untersagt, zwar mit denselben Personen, aber unter einer anderen Firma oder einem anderen Namen die Räumlichkeiten, Arbeitsplätze und sonstigen Dienstleistungen von lorentspace zu nutzen.

§ 4 Vertragsbeginn /Dauer

(1) Der Vertrag beginnt entsprechend des im unterzeichneten Vertrag eingetragenen Datums und ist für die im Vertrag vereinbarte Dauer gültig. Sollte der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt werden, so verlängert er sich automatisch um den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Es gelten hierbei für alle Zeiträume der jeweils letzte Tag des Monats in dem diese auslaufen würden.
(2) Ändert sich der festgelegte Vertragsbeginn nach Vertragsabschluss, aufgrund eintretender Umstände, wird der Kunde bis zur tatsächlichen Übergabe der Büroräumlichkeiten von der Zahlung der Servicevergütung entbunden. Es bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber lorentspace wegen Verzugs bzw. entgangenem Gewinn. Verzögert sich der Termin aber um mehr als drei Monate, kann der Kunde diesen Vertrag fristlos kündigen.

§ 5 Kündigung / Pflichten bei Vertragsende

(1) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Kündigungen müssen dem anderen Vertragspartner unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist jeweils zum Monatsende schriftlich per Brief, oder Email zugegangen sein. Ausschlaggebend für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Eingang beim Vertragspartner und nicht der Zeitpunkt des Versands.

(3) lorentspace ist außerdem zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Vertragspartner seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.
Als Gründe für eine fristlose Kündigung kommen in Betracht:
mehr als zweiwöchiger Verzug mit einer Zahlung, die vertraglich vereinbarte Sicherheitsleistung nicht bis zum Vertragsbeginn geleistet wurde, Verstöße gegen die Hausordnung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sitten-, straf- oder ordnungswidriger Geschäftsgegenstand oder Verhalten des Vertragspartners innerhalb des Mietobjektes, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners, die Beantragung eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens, unbefugte Überlassung der Räumlichkeiten und Einrichtungen an dritte, die grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten.
Im Falle einer fristlosen Kündigung ist lorentspace berechtigt, dem Kunden den Zutritt zur Büroanlage und den vertragsgegenständlichen Büroräumen zu untersagen. Diese Bestimmungen gelten für fristgerechte Kündigungen nach Ablauf der Kündigungsfristen entsprechend.

(4) Kündigt lorentspace dem Kunden fristlos, werden bei Verträgen mit Befristung die für die gesamte Laufzeit des Vertrags noch ausstehenden monatlichen Vergütungen als Schadensersatz sofort fällig und zahlbar. Bei unbefristeten Verträgen werden drei Monate als Berechnungsgrundlage für Schadensersatz-Forderungen pauschal festgesetzt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Nach Vertragsende verpflichtet sich der Kunde, jeglichen Gebrauch der Geschäftsadresse nebst etwaiger Bestandteile zu unterlassen. Andernfalls wird lorentspace Schadensersatz gegenüber dem Kunden so lange geltend machen, bis die Inanspruchnahme endet. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung. Der Zeitpunkt der Beendigung ist seitens des Kunden nachzuweisen.

(6) Im Falle der fristlosen Kündigung eines angemieteten Raumes ist lorentspace berechtigt, den Büroraum auf Kosten des Kunden räumen zu lassen und anderweitig zu nutzen, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Kündigung das Büro räumt.

(7) Bei Beendigung der Vertragslaufzeit, bei Kündigung oder fristloser Kündigung ist der Kunde verpflichtet die angemieteten Räumlichkeiten termingerecht zu räumen, und in den Zustand der Übernahme zurück zu versetzen. Erfolgt dies nicht, wird lorentspace eine Schadensersatzpauschale in Höhe von drei monatlichen Servicevergütungen an den Kunden berechnen. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Eine weitergehende Schadenersatzforderung seitens lorentspace bleibt hiervon unberührt.

(8) Gibt der Kunde die angemieteten Räumlichkeiten vor dem vereinbarten Vertragsende an lorentspace zurück, hat der Kunde bis zum Ablauf des vereinbarten Vertragsendes alle vertraglichen Pflichten zu erfüllen.

§ 6 Rechte und Pflichten

(1) lorentspace ist nicht verpflichtet Bestellungen, Einschreiben, und Rechnungen etc. anzunehmen, vor allem dann nicht wenn sich daraus Verpflichtungen und Kosten für lorentspace ergeben.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Leistungen von lorentspace, zu denen er lorentspace beauftragt hat und die über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus gehen, auch ohne vorherige Auftragsbestätigung anzuerkennen.

(3) Dem Kunden ist es nicht gestattet bauliche Veränderungen jeder Art, ohne schriftliche Einwilligung von lorentspace vorzunehmen. Er haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den von ihm vorgenommenem Veränderungen entstehen. Der Kunde ist verpflichtet beim Auszug die angemieteten Büroräume wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich alle die ihm von lorentspace zur Nutzung/Mitbenutzung zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungen, Geräte, Chipkarten, und Schlüssel pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet für Beschädigungen und Verluste.

(5) Die Geschäftsräume, Adresse und Telekommunikations- sowie Internetzugänge von lorentspace dürfen nicht zur Übermittlung oder Weiterleitung unrechtmäßiger oder anstößiger Inhalte, Materialien bzw. für Publikationen dieser Art sowie zu ungesetzlichen oder betrügerischen Zwecken benutzt werden. lorentspace ist für die Art und Weise sowie den Inhalt der von ihr in Namen und im Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht in Verantwortung zu ziehen. Für den Fall der Inanspruchnahme von lorentspace in zivil-, strafrechtlicher oder sonstiger behördlicher Hinsicht sind der Kunde sowie deren Personal und Mitarbeiter zu vollem Schadenersatz verpflichtet.

(6) Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ein bereitgestellter Netzwerkzugang (LAN,WLAN, Internet), Fax, Telefon, und SMS, nicht außerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen lorentspace und dem Kunden verwendet wird. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich folgendes zu unterlassen:

a. Dateien abrufen oder ins Netz stellen, die gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen.
b. Dateien abrufen oder ins Netz stellen, die beleidigende, verleumderische, verfassungsfeindliche, rassistische, sexistische Äußerungen oder Abbildungen enthalten.
c. Die Benutzung unberechtigter Zugriffsberechtigungen (wie z. B. Benutzererkennungen, Passworte) und sonstiger Authentifizierungsmittel (wie z. B. Chipkarten, Magnetkarten) ist unzulässig. Die Weitergabe und das Zurverfügungstellen von eigenen Benutzererkennungen und sonstigen Authentifizierungshilfsmitteln für eine Benutzung durch Dritte ist unzulässig.
d. Der Kunde unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffes auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnlichen Methoden wie Netzwerkscannes etc.
e. illegaler Download
f. illegaler Download von urheberrechtlich Geschützen Dateien
g. Verbreitung von Daten die irgend eine Art von Schadsoftware enthalten
h. Angabe von falschen Identitäten
i. unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, ohne deren Zustimmung
j. Nutzung der Infrastruktur im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Multilevel Marketing (MLM), Schneeballsysteme, Spam-Emails, Kettenbriefe, oder sonstigen unerwünschten Nachrichten oder Werbung.

(7) Der Kunde verpflichtet sich die Dienste von lorentspace nicht ein einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstiger Unnutzbarkeit der von lorentspace zur Verfügung gestellten Infrastruktur ( Netzwerk, Drucker, Scanner, Kopierer, Telefon, Fax) führen oder zur Störungen selbiger für andere Nutzer führen.

(8) Materialien die schädlich, gefährlich, oder ein Gewicht über 5 KG, ein Längenmaß von über 45cm, bzw. ein Raummaß von über 30,5 cm haben, dürfen nicht an die Adresse von lorentspace geliefert werden. lorentspace ist nicht verpflichtet die oben bezeichneten Materialien anzunehmen oder weiter zu leiten.

(9) lorentspace ist unter keinen Umständen gegenüber dritten für den Inhalt der Briefe, Telefaxe, Mitteilungen oder Handlungen verantwortlich, welche lorentspace im Auftrag des Kunden bearbeitet hat, fertigt, weiterleitet oder unternimmt. Der Kunde hat lorentspace von jeder Inanspruchnahme frei zu stellen.

§ 7 Betreten der Mieträume durch lorentspace

(1) lorentspace darf die Räumlichkeiten des Kunden in bereits eingetretenen Notfällen oder bei drohender Gefahr, zur Prüfung ihres Zustandes, zum Zwecke der Instandhaltung sowie Überprüfung der technischen Anlagen (z. B. Brandmelder) oder aus anderen wichtigen Gründen jederzeit betreten.
(2) Ist der Servicevertrag fristgerecht gekündigt, erteilt der Kunde lorentspace zum Zwecke der Weitervermietung der Räumlichkeiten nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten den Zutritt.
(3) Des Weiteren erteilt der Mieter dem von lorentspace beauftragten Reinigungsunternehmen pauschal die Erlaubnis zum Betreten der Räume zum Zwecke der Reinigungsarbeiten.
(4) Maßnahmen zur Verbesserung des Mietobjektes und des Gesamtobjektes oder Energiesparmaßnahmen dürfen vom Eigentümer vorgenommen werden. Der lorentspace-Kunde wird aus den sich hieraus evtl. ergebenden Beeinträchtigungen (Lärm, Schmutz) keine Rechte wie Schadenersatzansprüche oder Mietminderungen geltend machen.

§ 8 Werbemaßnahmen

Werbemaßnahmen durch den Kunden am Mietobjekt sind mit lorentspace abzustimmen. Sind Sammelschildanlagen vorhanden sind diese vom Kunden zu nutzen. Die Kosten dafür ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

§ 9 Nutzung der Geschäftsadresse und Mieträume

(1) Die gemäß Vertrag angemieteten Büroräumlichkeiten dürfen nicht als Laden- und Geschäftslokale, sondern ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Ebenso wird dem Kunden eine Untervermietung bzw. jegliche sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte untersagt.
(2) Das Halten von Haustieren ist in den Büroräumen untersagt.
(3) Der Kunde hat jedes Verhalten zu unterlassen, welches die Nutzung anderer Büros oder Arbeitsplätze beeinträchtigt, insbesondere Lärm und Geruch. Zigarettenrauch und ähnliche Substanzen sind in allen zu lorentspace gehörenden Büros und Räumen verboten.
(4) Jeder Kunde erhält im Rahmen eines Servicevertrages einen Schlüssel und eine Chipkarte. Bei Verlust eines Schließmittels ist ein Erstattungsbetrag in Höhe von 50,00 Euro zu zahlen.
(5) Die Nutzung der Geschäftsadresse durch den Kunden ist ausschließlich im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen lorentspace und dem Kunden erlaubt. Eine Nutzung des Namen lorentspace, insbesondere in Adressangaben, ist dem Kunden untersagt.
(6) Der Kunde ist alleine für die rechtliche, insbesondere Gewerbe-, Register-, Standes-, Wettbewerbs-, und steuerrechtliche Zulässigkeit seiner Verwendung der Adresse des Business Centers verantwortlich. Gleiches gilt für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Nutzung der Geschäftsadresse.

§ 10 Persönliche Haftung des Kunden

(1) Der Kunde haftet persönlich und unbeschränkt für alle Forderungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem von ihm unterzeichneten Vertrag.
Sollte der Kunde seinen Betrieb teilweise oder ganz veräußern, bedarf es aufgrund des Vertragsübergangs auf den Rechtsnachfolger einer vorherigen Vereinbarung mit lorentspace. Ein Anspruch auf Übergang dieses Vertrages besteht nicht. Die persönliche Haftung des Kunden bleibt bestehen, sollte es keine Übergangsvereinbarung geben.
(2) Der Kunde übernimmt die Haftung für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Angehörigen, Mitarbeiter, Lieferanten und Handwerker schuldhaft oder fahrlässig verursacht werden. Verursachte Schäden sind lorentspace gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
(3) Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände des Kunden.

§ 11 Haftung von lorentspace

(1) lorentspace haftet nur für diejenigen Schäden, die der Kunde durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens lorentspace oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden seitens lorentspace ist ausgeschlossen.
(2) lorentspace haftet nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, oder technische Missstände.
(3) lorentspace haftet nicht für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen sowie evtl. Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens von Übermittlungsstellen, auf die lorentspace keinen Einfluss hat.
(4) Eine Haftung von lorentspace für Gewinnentfall des Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, einen Schaden, für den er lorentspace ersatzpflichtig machen will, lorentspace unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen
(5) Sollten Haftungsansprüche des Kunden gegenüber lorentspace im Falle der Ablehnung durch lorentspace oder deren Versicherungsgesellschaft nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend gemacht werden, erlöschen diese.

§ 12 Kosten / Sicherheitsleistung / Stornobedingungen für Seminarräume

(1) Rechnungsversand
lorentspace stellt dem Kunden bei Fälligkeit eine Rechnung, welche in elektronischer Form per Email übermittelt wird, soweit dies den jeweiligen steuerrechtlichen Vorschriften genügt. Der Kunde kann auf Wunsch eine Rechnung postalisch zugesandt bekommen, hierfür berechnet lorentspace ein Entgelt pro Rechnung. Die Kosten hierfür sind der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen.

(2) Gebühren
lorentspace ist berechtigt im Falle einer Rückbelastung oder Rücklastschrift oder der Ablehnung einer Kreditkarte oder die mangelnde Deckung eines hingegebenen Schecks seitens des Kunden eine Gebühr in Höhe von EUR 50,00 zzgl. gesetzl. MwSt. pro Vorgang zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt unberührt.

(3) Sicherheitsleistung
Der Kunde leistet vor Vertragsbeginn eine Sicherheitsleistung in Höhe des dreifachen vertraglich vereinbarten monatlichen Brutto-Pauschalbetrages. Dieser Betrag wird seitens lorentspace zinslos verwaltet und dient als Sicherheit für die Durchführung der vertraglichen Verpflichtungen. Der Kunde erhält die Sicherheitsleistung nach Vertragsende zurück, wenn er dies schriftlich anzeigt und sämtliche Forderungen, wie Zahlung der Servicevergütung, Instandsetzungskosten, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, welche aufgrund der Geltendmachung und/oder der Abwehr von Ansprüchen seitens lorentspace gegenüber dem Kunden entstanden sind, beglichen sind. lorentspace behält sich vor, die Hinterlegung einer erhöhten Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn die ausstehenden Beträge über der verwalteten Sicherheitsleistung liegen oder der Kunde fällige Gebühren wiederholt bei Fälligkeit nicht bezahlt hat.

(4) Zahlung
Die Servicevergütung ist vor Übergabe der Räumlichkeiten, bei Coworking oder Desksharing, vor Übergabe des Arbeitsbereiches,
in voller Höhe zu zahlen.
Alle Preise sind Netto Preise, die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen. Die jeweils gültigen Gebühren ergeben sich aus den aktuellen Angeboten (Druck oder Internet). Die in den Angeboten genannten Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Die Servicevergütung ist unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme.

(5) Zahlungsbedingungen für die Vermietung von Seminarräumen
Bei Bezahlung per Vorkasse ist der Betrag zwei Wochen vor Mietbeginn ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der angegebenen Konten zu überweisen. Maßgebend dabei ist der Zahlungseingang. Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsansprüche von lorentspace nebst ihrer Haftung, ohne das der Kunde von der Zahlung für die Vertragszeit oder von dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
Wurde eine Barzahlung vereinbart, so muss der Betrag spätestens am Miettag, jedoch vor Beginn des ersten Buchungstages beglichen werden. Weitergehende Ansprüche gegen lorentspace sind ausgeschlossen.

(6) Nutzunsdauer überschritten
Sollte die Veranstaltung die geplante Nutzungsdauer überschreiten, so wird eine Gebühr von 30 € fällig. Wenn die Veranstaltung länger als eine Stunde über die geplante Nutzungsdauer hinaus geht, so wird der Stundensatz von 50 € je angefangene Stunde fällig. Die Abrechnung erfolgt mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen.

(7) Stornierungsbedingungen für die Vermietung von Seminarräumen
Eine Stornierung oder Umbuchung muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung der Buchung bis 30 Tage vor dem ersten Buchungstag wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25% des gesamten vereinbarten Preises berechnet. Bei Stornierung der Buchung bis 21 Tage vor dem ersten Buchungstag werden 50% des gesamten vereinbarten Preises fällig. Bei einer späteren Stornierung wird der gesamte vereinbarte Betrag berechnet.

§ 13 Aufrechnung / Minderung / Preisvorbehalt
Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Vertragspartners wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen, die nicht unbestritten oder rechtskräftig sind, ist ausgeschlossen. Der Kunde kann die aus den mit ihm abgeschlossenen Verträgen zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten, übertragen noch verpfänden.

Ein Minderungsrecht der monatlichen Vergütung hat der Kunde ebenfalls nur dann, wenn es unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Minderung der Betriebs- und Nebenkosten durch den Kunden ist unzulässig.

Ändern sich Mieten, Nebenkosten, Gehälter und sonstige Kosten, so ist lorentspace berechtigt, eine an die Teuerungsrate angepasste, angemessene Preisänderung der Zusatzleistungen vorzunehmen, ohne dass der Vertrag gekündigt werden muss.

§ 14 Schriftformerfordernis / Nebenabreden

Sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen der Vertragsparteien (Vertragsergänzungen, -änderungen, -streichungen und -kündigungen etc.) bedürfen der Schriftform. Etwaige Zusatzvereinbarungen und Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn lorentspace diese schriftlich bestätigt hat.

§ 15 Änderung der Rechtsform

Ändert der Kunde die Rechtsform seines Unternehmens in eine Kapitalgesellschaft, so bleibt dabei die persönliche Haftung des Kunden für sämtliche Pflichten des Vertrages unberührt. Änderungen im Handelsregister, der Gewerbeanmeldung, den Vertretungsverhältnissen oder in anderen für die Vertragsverhältnisse wichtige Zusammenhänge, hat der Kunde lorentspace unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Wenn der Kunde den Betrieb oder einen Teil davon veräußert, bedarf es wegen dem Übergang der Rechtsnachfolge, einer vorherigen Vereinbarung mit lorentspace. Es besteht kein Anspruch auf Übergang dieses Vertrages. Die Persönliche Haftung des Kunden bleibt ohne eine Übergangsvereinbarung bestehen.

§ 16 Datenschutz
Der Kunde erklärt ausdrücklich dass er die Datenschutzbestimmungen von lorentspace (unter lorentspace.de/datenschutz) gelesen, und damit einverstanden ist.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die den Interessen und dem Willen beider Vertragsparteien am nächsten kommt.

§ 18 Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertrag ist das Business-Center von lorentspace, in dem die Serviceleistungen erbracht werden. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist der Ort, an dem die Serviceleitungen erbracht werden. Es gilt das Recht des jeweiligen Landes und die deutschsprachige Version des Vertrages.

Stand: 16.07.2018